Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Insbesondere seit den 90er Jahren werden gentechnisch veränderte Tiere, vor allem Mäuse, aber auch Zebrafische, in der Forschung eingesetzt. Die Methode erlaubt besonders präzise Versuche – ein Vorteil auch im Sinne des Tierschutzes. Gentechnische Veränderungen können Tiere jedoch auch belasten. Das Erzeugen und Verwenden gentechnisch veränderter Tiere ist deshalb im Detail geregelt.
Forschende prüfen nach der Erzeugung, ob die gentechnische Veränderung wie geplant erfolgt ist, die so genannte Genotypisierung. Wie dies zu geschehen hat, ist im Detail festgelegt, um unnötige Belastungen zu vermeiden.
Bei neuen oder noch kaum charakterisierten Linien von gentechnisch veränderten Tieren und bei vermutlich belasteten Linien braucht es eine genaue Beobachtung, die so genannte Phänotypisierung. Forschende führen Verhaltenstests durch und untersuchen die Tiere anatomisch, pathologisch und auf Fortpflanzungsstörungen hin. Belastungen müssen dabei gründlich aufgezeichnet und dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Dieses entscheidet zusammen mit der kantonalen Tierversuchskommission aufgrund einer Güterabwägung, ob und in welchem Rahmen die Linie weiterverwendet werden darf. Dabei wird auch die Würde des Tieres berücksichtigt.
Ende Inhaltsbereich