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Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 700.000 Tiere in Tierversuchen verwendet. Anfang der 80er Jahre waren es noch 2 Millionen. Der Rückgang ist eine Folge der Tierschutzgesetzgebung: In der Schweiz dürfen nur Versuche an Tieren durchgeführt werden, wenn sie absolut nötig sind.
Die Schweiz hat eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit und der Bereich Tierversuche ist besonders strikte geregelt: Jeder einzelne Tierversuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere (Güterabwägung) und dass es keine Alternativmethoden gibt.
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