Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tierversuche

Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 700.000 Tiere in Tierversuchen verwendet. Anfang der 80er Jahre waren es noch 2 Millionen. Der Rückgang ist eine Folge der Tierschutzgesetzgebung: In der Schweiz dürfen nur Versuche an Tieren durchgeführt werden, wenn sie absolut nötig sind.

Bewilligung für Tierversuche über das Internet

Der Bundesrat hat am 1.9.2010 die Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche verabschiedet. Mit diesem System können künftig Bewilligungsgesuche für Tierversuche über das Internet und damit effizienter behandelt werden. Das System ist Teil des eGovernment-Efforts des Bundes, um Abläufe zwischen Bürger und Verwaltung zu erleichtern.
Fotos: © Understanding Animal Research

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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