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Bei der Haltung von Greifvögeln mit falknerischer Nutzung finden die Bestimmungen der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung umfassend Anwendung. Für jeden Vogel muss ein Gehege vorhanden sein, das den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung genügt. Abweichend davon sind zulässig:
Suchen Sie Informationen zur falknerischen Haltung von Greifvögeln? Sie finden sie in einem Merkblatt der Schweizerischen Falknervereinigung sowie auf deren Webseite:
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