Die Welthandelsorganisation WTO hat 149 Mitgliedländer. Sie legt Regeln für den Handel zwischen den Nationen fest.
Von 1950 bis 2000 hat der Welthandel um den Faktor 22 zugenommen. Bei derart intensivem Handel können sich auch Tierseuchen und vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten (Zoonosen) schneller ausbreiten.
Um sich zu schützen, ergreifen von Seuchen bedrohte Länder zum Teil Massnahmen. Diese können den Handel unangemessen einschränken. Die WTO gibt da mit dem Abkommen über Sanitäre und Phytosanitäre (SPS) - Massnahmen Gegensteuer. Das Abkommen stützt sich auf die internationalen WTO-Standards bezüglich Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit.
SPS-Notifikationen
Änderungen in ihrer Gesetzgebung müssen die Mitgliedländer der WTO mit SPS-Notifikationen mitteilen. Droht eine Seuche eingeschleppt zu werden, können nach einer wissenschaftlichen Risikobeurteilung besondere Massnahmen notwendig sein, z.B. vorübergehende Importsperren. Diese Massnahmen werden in einer SPS-Notifikation beschrieben.
Alle WTO - Mitglieder können prüfen, ob die getroffenen Massnahmen eines Landes angemessen sind. In der Schweiz prüft das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die aktuellen SPS-Notifikationen, die den Handel mit Tieren und Tierprodukten betreffen.
Ist ein Land mit einer Massnahme nicht einverstanden, so kann es über seinen Vertreter bei der WTO Einspruch erheben. Kommt keine Einigung zustande, wird ein WTO Schlichtungsverfahren eingeleitet.