Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Freihandel Schweiz-EU

Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit

Mit diesen Verhandlungen werden eine Marktöffnung der gesamten ernährungswirtschaftlichen Produktionskette sowie die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit und im Bereich der öffentlichen Gesundheit mit der Europäischen Union angestrebt. Die Verhandlungen laufen seit November 2008.

 


Koordination der Verhandlungen

Direktion für europäische Angelegenheiten DEA

Landwirtschaft
BLW

 Lebensmittelsicherheit BAG
Veterinärrecht
BVET

Produktsicherheit
SECO

Öffentliche Gesundheit 
BAG

Tierschutz im Rahmen des Agrarfreihandels Schweiz-EU

Der Veterinärbereich ist zwischen der Schweiz und der EU bereits zum grössten Teil in einem Veterinärabkommen geregelt. So gelten seit längerem gleichwertige Tierseuchenregeln und Importbestimmungen. In den Verhandlungen mit Ziel Agrarfreihandel ist nun auch der Tierschutz Thema. Dabei bleibt das hohe Tierschutzniveau der Schweiz erhalten.

Aktuell:
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 den Bericht „Auswirkungen des EU Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung" in  Erfüllung des Postulats Graf 08.3696 vom 3. Oktober 2008 verabschiedet:

Das Verbot der Schlachttiertransite durch die Schweiz gilt weiterhin

Die Schweiz setzt sich gegen den Transit von Schlachttieren ein. Das Verbot, Klauentiere auf der Strasse durch die Schweiz zu führen, gilt weiterhin und ist in der Tierschutzverordnung verankert. Zur Zeit prüfen die eidgenössischen Räte gar eine Verankerung im Tierschutzgesetz.

Die Frage der Schlachttiertransporte stellt sich bereits aufgrund des bestehenden Landwirtschaftsabkommens von 1999. Entsprechende Gespräche laufen.

Dabei wird die Aufrechterhaltung des Transitverbots aus tierschützerischen Gründen angestrebt. Bedeutung für die diesbezüglichen Gespräche Schweiz-EU dürfte auch die aktuelle Überprüfung der geltenden Tiertransport-Bestimmungen in der EU haben (betreffend Transportdauer, Besatzdichte etc.).

 

Schon viel erreicht

Folgende Bereiche sind bereits heute im Veterinärabkommen Schweiz-EU geregelt:

  • Tierseuchenbekämpfung
  • Handel mit lebenden Tieren, Samen und Embryonen
  • Handel mit tierischen Nebenprodukten
  • Handel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Tierschutz auf internationalen Transporten.

Auf allen diesen Gebieten gilt, dass die Bestimmungen der Schweiz und der EU vom jeweils anderen Partner als äquivalent (gleichwertig) anerkannt werden.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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