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Mit diesen Verhandlungen werden eine Marktöffnung der gesamten ernährungswirtschaftlichen Produktionskette sowie die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit und im Bereich der öffentlichen Gesundheit mit der Europäischen Union angestrebt. Die Verhandlungen laufen seit November 2008.
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Landwirtschaft | Lebensmittelsicherheit BAG | Produktsicherheit | Öffentliche Gesundheit |
Der Veterinärbereich ist zwischen der Schweiz und der EU bereits zum grössten Teil in einem Veterinärabkommen geregelt. So gelten seit längerem gleichwertige Tierseuchenregeln und Importbestimmungen. In den Verhandlungen mit Ziel Agrarfreihandel ist nun auch der Tierschutz Thema. Dabei bleibt das hohe Tierschutzniveau der Schweiz erhalten.
Die Schweiz setzt sich gegen den Transit von Schlachttieren ein. Das Verbot, Klauentiere auf der Strasse durch die Schweiz zu führen, gilt weiterhin und ist in der Tierschutzverordnung verankert. Zur Zeit prüfen die eidgenössischen Räte gar eine Verankerung im Tierschutzgesetz.
Die Frage der Schlachttiertransporte stellt sich bereits aufgrund des bestehenden Landwirtschaftsabkommens von 1999. Entsprechende Gespräche laufen.
Dabei wird die Aufrechterhaltung des Transitverbots aus tierschützerischen Gründen angestrebt. Bedeutung für die diesbezüglichen Gespräche Schweiz-EU dürfte auch die aktuelle Überprüfung der geltenden Tiertransport-Bestimmungen in der EU haben (betreffend Transportdauer, Besatzdichte etc.).
Folgende Bereiche sind bereits heute im Veterinärabkommen Schweiz-EU geregelt:
Tierschutz auf internationalen Transporten.
Auf allen diesen Gebieten gilt, dass die Bestimmungen der Schweiz und der EU vom jeweils anderen Partner als äquivalent (gleichwertig) anerkannt werden.
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