Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Das Internationale Walfangübereinkommen reguliert den Walfang weltweit, indem die Wale einerseits genügend geschützt werden sollen, jedoch andererseits auch den Walfang ermöglicht wird. Das BVET vertritt die Schweiz offiziell in der International Whaling Commission (IWC) und ist deren Vollzugsbehörde.
IWC und Walfangübereinkommen - die wichtigsten Fakten
Das Internationale Walfangübereinkommen wurde 1946 unterzeichnet. Die Kommission rund um dieses Abkommen, die International Whaling Commission (IWC), hat zur Zeit 89 Mitgliedstaaten. Jedes Mitglied wird von einem Kommissar vertreten, der wiederum von Experten beraten wird. Einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder zu einer Versammlung.
Internationale Walfangkommission IWC : Jahrestagung erstmals unter der Präsidentschaft der Schweiz
Die 64. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission IWC im zentralamerikanischen Panama ist am Freitag 6. Juli zu Ende gegangen. Die Konferenz wurde dieses Jahr vom Schweizer Kommissar Bruno Mainini präsidiert. Die Schweiz bedauert, dass in der Frage der Quote für den Indigenen-Walfang von Grönland (Dänemark) keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Im Übrigen ist die Schweiz mit dem Ausgang der Konferenz zufrieden. Insbesondere begrüsst sie den Wechsel zu einem Zweijahresrhythmus der Tagungen.
IWC - Mögliche Massnahmen
Entscheide des IWC sollten auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren (siehe Link rechts: "Scientific Committee"). Massnahmen, die getroffen werden, beinhalten zum Beispiel den gänzlichen Schutz bestimmter Arten, das Etablieren von Walschutzgebieten, das Festlegen von Abschussquoten für einige Arten und von Jagdsaisons.
Ende Inhaltsbereich