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Professionelle Hundezüchter brauchen eine Ausbildung und eine Bewilligung. Doch viele Hundejungen kommen auch heute noch ungeplant auf Bauernhöfen oder in Privathaushalten zur Welt.
Vermeiden Sie ungeplante Hundejunge. Wenn sie ihren Hund immer unter Kontrolle haben, wie es das Gesetz vorschreibt, dann sollte so etwas nicht passieren. Die Tierschutzverordnung verpflichtet Tierhalterinnen oder Tierhalter, die zumutbaren Massnahmen zu treffen, um ein übermässiges Vermehren von Tieren zu verhindern.
Die gewerbsmässige Hundezucht ist meldepflichtig und die Züchter oder Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Ob eine Zucht gewerbsmässig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Kriterien und Richtwerte dazu finden Sie im PDF-Dokument rechts aussen auf dieser Seite.
Zudem schreibt die Tierschutzverordnung vor, dass nicht gezielt auf Aggressivität gezüchtet werden darf. Der Züchter ist dafür verantwortlich, dass seine Junghunde gegenüber Menschen und Tieren gut sozialisiert sind. Er (oder sie) ist auch dafür verantwortlich, dass ein Junghund nur an Personen abgegeben wird, welche die nötigen Voraussetzungen für die Hundehaltung erfüllen.
Welpen dürfen frühestens mit 56 Tagen von ihrer Mutter oder Amme getrennt werden. Mutter- und Ammenhündinnen müssen sich vor ihren Welpen zurückziehen können.
Ausdrücklich verboten ist das gezielte Verpaaren von Haushunden mit Wildtieren. Einkreuzungen von Wölfen in Hunderassen sind also illegal. Und in Tierversuchen dürfen nur Hunde eingesetzt werden, die aus einer speziellen Versuchstierzucht stammen.Ende Inhaltsbereich