Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Transport

Ob Einzeltransport eines Sportpferdes oder Gruppentransport zur Alp oder zum Schlachthof – Pferdetransporte sind häufig. Sie stellen für die Tiere eine Belastung dar und müssen daher schonend durchgeführt werden.


Pferde sollen frühzeitig auf schonende Art und Weise an das Verladen gewöhnt werden. Die Laderampen müssen trittsicher und der Boden griffig sein, um ein Ausrutschen und Stürze zu verhindern. Eine umsichtige Fahrweise ist für den schonenden Transport ebenfalls sehr wichtig. Strick- oder Knotenhalfter dürfen nicht zum Anbinden während der Fahrt verwendet werden. Sie können dem Pferd Schmerzen oder gar Risswunden verursachen, wenn es sich auf kurvigen Strassen oder beim Bremsen ausbalancieren muss oder gar hinfällt. Tiertransporte dürfen in der Schweiz nicht länger als 6 Stunden dauern.

 

Wer gewerbsmässige Pferde transportiert oder auf dem Transport betreut, beispielsweise beim Handel mit Pferden oder beim Transport von Schlachtpferden, muss über eine praktische und theoretische Ausbildung verfügen und ist verpflichtet, sich regelmässig fortzubilden. Für jeden Tiertransport muss eine Person bezeichnet werden, die für das Wohlergehen der Tiere während des Transportes verantwortlich ist.

Für gewerbsmässige Transporte ins Ausland ist eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes erforderlich. Was als gewerbsmässig gilt, ist in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich geregelt. Im Zweifelsfall sollte man deshalb bei den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes im Voraus nachfragen.

Internationale Schlachtvieh-Transporte durch die Schweiz sind verboten. Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine, die zur Schlachtung bestimmt sind, dürfen nicht per Lastwagen durch die Schweiz geführt werden.  Dieses Verbot gilt seit 2011 auch für Schlachtpferde und -Geflügel.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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