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Frettchen richtig halten

Frettchen sind anspruchsvolle kleine Raubtiere, die nicht einfach zu halten sind. Sie stellen hohe Anforderungen an ihre Halter, unter anderem was die Kenntnisse ihrer Bedürfnisse und ihrer Ernährung angeht. Nur wer sich damit sehr gut auskennt, darf Frettchen in seine Obhut nehmen.



Für die Haltung von Frettchen ist in der Schweiz eine Bewilligung des jeweiligen kantonalen Veterinäramts erforderlich. Sie ist solchen Personen vorbehalten, die sich mit den besonderen Bedürfnissen von Frettchen auskennen.
Eine Haltebewilligung für Frettchen können Sie nur beantragen, wenn Sie einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen, das heisst, wenn Sie einen vom BVET anerkannten Kurs zur Frettchenhaltung besucht oder die entsprechenden Kenntnisse in einem Praktikum erworben haben. Mit der Erfordernis eines Sachkundenachweises möchten die Behörden sicherstellen, dass Frettchenhalter über die nötigen Grundkenntnisse verfügen.

Wenn Sie den Sachkundenachweis erbracht haben und Frettchen halten, müssen Sie sich weiterhin über die Bedürfnisse Ihrer Tiere informieren. Lesen Sie geeignete Fachbücher, die in allen guten Zoofachgeschäften und Buchhandlungen erhältlich sind. Es ist zudem ratsam, einem Verein von Frettchenliebhabern beizutreten und regelmässig mit andern Frettchenhaltern sein Wissen auszutauschen. Von erfahrenen Haltern können Sie auch Ratschläge einholen, wenn in der Haltung Probleme auftreten.

Frettchen sind soziale Tiere, die Artgenossen als Partner brauchen. Ein Frettchen darf daher nicht einzeln gehalten werden, sondern nur in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren. 

Typ: Frettchen Portfolio
Download "Frettchen Portfolio"
Letzte Änderung: 26.06.2012 | Grösse: 182 kb | Typ: swf


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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